Die Rechtsanwälte und Strafverteidiger Dr. iur. Baumhöfener und Viehweg, LL.M. aus Hamburg und Karlsruhe bieten Ihnen bundesweit fachkundige Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Revisionsverfahren.
Wir legen für Sie in Strafsachen Revision ein, beraten Sie über die zu erwartenden Erfolgsaussichten und führen – nach positiver Prognose – die Revisionsbegründung für Sie aus.
Die Revision zielt mit ihrer schriftlichen Begründung auf die Verletzung des Verfahrensrechts (Gesetzmäßigkeit des Prozesses) und des sachlichen Rechts (Gesetzmäßigkeit des schriftlichen Urteils). Eine Revisionshauptverhandlung findet nur selten statt. Ob des weitgehend formalen Revisionsverfahrens sind wir nicht auf einen Standort festgelegt. Wir vertreten Sie bundesweit.
Selbstverständlich können Sie uns an einem unserer Standorte in Hamburg oder Karlsruhe persönlich aufsuchen. Durch unseren Standort in Karlsruhe sind wird „nah dran“ am Sitz des Bundesgerichtshofs, der in Strafsachen für einen Großteil der Revisionsverfahren zuständig ist.
Die Besprechung kann jedoch auch in Ihrer Heimatstadt durchgeführt werden. Wir verfügen in vielen Städten über die Möglichkeit kurzfristig Besprechungsräume anzumieten. Je nach Bedarf. In strafrechtlichen Revisionsverfahren lässt sich vieles aber auch telefonisch besprechen und klären. Wir richten uns ganz nach Ihnen.
Sofern Sie uns für einen inhaftierten Bekannten beauftragen, suchen wir diesen in der Haftanstalt auf, um das persönliche Kennenlernen seines Revisionsverteidigers zu ermöglichen.
Bitte bedenken Sie, dass Sie für die formale Einlegung der Revision in Strafverfahren lediglich eine Woche ab Urteilsverkündung Zeit haben. Später eingelegte Revisionen sind unwiderruflich verfristet.
Informieren Sie sich gerne auf den folgenden Seiten über die angebotenen Leistungen oder treten Sie direkt mit uns in Kontakt. Wir freuen uns in jedem Fall darauf, uns um Ihr Anliegen zu kümmern.
