Die Rechtsanwälte und Strafverteidiger Dr. iur. Baumhöfener und Viehweg, LL.M. aus Hamburg und Karlsruhe bieten Ihnen bundesweit fachkundige Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Revisionsverfahren.
Wir legen für Sie in Strafsachen Revision ein, beraten Sie über die zu erwartenden Erfolgsaussichten und führen – nach positiver Prognose – die Revisionsbegründung für Sie aus.
Dabei sind wir ob des weitgehend formalen Revisionsverfahrens nicht auf einen Standort festgelegt. Wir vertreten Sie bundesweit.
Selbstverständlich können Sie uns an einem unserer Standorte in Hamburg oder Karlsruhe persönlich aufsuchen. Durch unseren Standort in Karlsruhe sind wird „nah dran“ am Bundesgerichtshof, der in Strafsachen zuständig ist zur Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Revision gegen Urteile der Oberlandesgerichte und Landgerichte im ersten Rechtszug.
Die Besprechung kann jedoch auch in Ihrer Heimatstadt durchgeführt werden. Wir verfügen in vielen Städten über die Möglichkeit kurzfristig Besprechungsräume anzumieten. Je nach Bedarf. In strafrechtlichen Revisionsverfahren lässt sich vieles aber auch telefonisch besprechen und klären. Wir richten uns ganz nach Ihnen.
Bitte bedenken Sie, dass Sie für die formale Einlegung der Revision in Strafverfahren lediglich eine Woche ab Urteilsverkündung Zeit haben. Später eingelegte Revisionen sind unwiderruflich verfristet.
Informieren Sie sich gerne auf den folgenden Seiten über die angebotenen Leistungen oder treten Sie direkt mit uns in Kontakt. Wir freuen uns in jedem Fall darauf, uns um Ihr Anliegen zu kümmern.
