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	<title>Revision Strafrecht</title>
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	<description>Strafverteidiger, Rechtsanwalt &#38; Fachanwalt für Strafrecht</description>
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		<title>Unterschrift des Richters</title>
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		<pubDate>Wed, 22 May 2013 14:52:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jesko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Revisionsrecht Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Hamm hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Unterschrift des Richters außer unter das Hauptverhandlungsprotokoll auch unter die Urteilsgründe gesetzt werden muss. Eigentlich schon, in § 275 II 1 StPO steht es ja: Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Dies betrifft nach Ansicht des OLG Hamm aber mehr den Fall, dass eine Kammer, also zwei oder drei Berufsrichter an der Urteilsfindung mitgewirkt haben. Hat nur ein Richter das Urteil &#8230;<p class="read_more"><a href="http://revision-strafrecht.com/537/unterschrift-des-richters/">vollständigen Artikel lesen</a></p>]]></description>
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		<title>Belehrung des Beschuldigten</title>
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		<pubDate>Wed, 15 May 2013 19:34:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jesko</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Verteidigung hatte in der Revision einen Verstoß gegen ein Beweisverwertungsgebot gesehen. Die Angeklagte hatte Angaben vor der Polizei gemacht. Zuvor allerdings hatte sie den Wunsch geäußert, mit ihrer Verteidigerin zu sprechen. Diese hatte die Polizei mehrfach vergeblich versucht zu erreichen. Bei dem zweiten Vernehmungsversuch schließlich sagte die Angeklagte aus. Die Revision beanstandet, dass die Polizei „die Angeklagte in der (2.) Belehrung weder ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass die Verteidigerin noch nicht erreicht worden sei, noch dass sie nicht dieselbe &#8230;<p class="read_more"><a href="http://revision-strafrecht.com/534/belehrung-des-beschuldigten/">vollständigen Artikel lesen</a></p>]]></description>
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		<title>Mord</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Apr 2013 16:29:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jesko</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat auf eine Revision des Angeklagten diesem in der Sache Recht gegeben. Ein Verfahrensfehler lag vor. Die berühmte Wendung in solchen Fällen lautet aber, dass das Urteil auf diesem Fehler nicht beruhen kann, die Revision also gleichwohl unbegründet ist. Was war geschehen: Das Landgericht Mannheim hatte den Angeklagten C wegen Mordes und wegen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Munition zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtfreiheitsstrafe sowie die Angeklagte F wegen Anstiftung zum Mord &#8230;<p class="read_more"><a href="http://revision-strafrecht.com/528/mord/">vollständigen Artikel lesen</a></p>]]></description>
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		<title>Rücktritt vom Versuch</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Apr 2013 17:10:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jesko</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160; Das Landgericht Düsseldorf verurteile den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Die hiergegen eingelegte Revision erzielte einen Teilerfolg. „Nach den Feststellungen wurde der Angeklagte, nachdem er in einem Drogeriemarkt eine Plastikbox mit Rasierklingen entwendet hatte, von dem Ladendetektiv des Geschäfts verfolgt und schließlich gestellt. Da er sich der Festnahme entziehen wollte, griff der Angeklagte den Detektiv mit Schlägen und Tritten an, der indes nicht zurückschlug, sondern versuchte, den Angeklagten durch Haltegriffe zu fixieren. Es entwickelte &#8230;<p class="read_more"><a href="http://revision-strafrecht.com/525/rucktritt-vom-versuch/">vollständigen Artikel lesen</a></p>]]></description>
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		<title>Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Apr 2013 12:26:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jesko</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Den besonderen Anforderungen bei einer Konstellation „Aussage gegen Aussage“ ist das Landgericht Saarbrücken nicht gerecht geworden. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung des Landgerichts auf, wonach der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt wurde. Nach den Feststellungen des Landgerichts „hat der als Psychologe tätige Angeklagte an 2 nicht genau bestimmbaren Tagen zwischen dem 1. 6. 2005 und November 2006 im Rahmen der im Wohnzimmer seiner Wohnung durchgeführten Therapiesitzungen an dem &#8230;<p class="read_more"><a href="http://revision-strafrecht.com/522/schwerer-sexueller-missbrauch-von-kindern/">vollständigen Artikel lesen</a></p>]]></description>
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		<title>DNA-Vergleichsgutachten</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Mar 2013 17:29:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jesko</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Angeklagter wurde vom Landgericht Leipzig wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Montane verurteilt. Er hatte gemeinsam mit einem Komplizen einen Tabakladen  überfallen und die Ladeninhaberin mit einem Messer bedroht. Tatbeute: € 400,00 Bargeld sowie Tabakwaren im Wert von € 350,00. Sein Messer soll er im Lagerraum des Geschäfts vergessen haben. Das Landgericht Leipzig hat die Täterschaft des Angeklagten, der die Tat bestreitet, auf der Grundlage der am Messer festgestellten DNA-Spuren für erwiesen erachtet. &#8230;<p class="read_more"><a href="http://revision-strafrecht.com/518/dna-vergleichsgutachten/">vollständigen Artikel lesen</a></p>]]></description>
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		<title>Verdeckte Ermittler als Strafmilderungsrund</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Mar 2013 18:15:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jesko</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auf eine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen wurde das Urteil durch den Bundesgerichtshof aufgehoben und zu neuer Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen. Die Urteilsaufhebung erstreckt sich gemäß § 357 StGB auch auf nicht revidierende Angeklagte. Nach den Feststellungen des Landgerichts Aachen wurde von den Angeklagten u.a. am 11.08.2010 ein größeres Drogengeschäft abgewickelt. An dieser Abwicklung waren jedoch auch verdeckter Ermittler beteiligt; und zwar wie folgt: „Zwischen den Angeklagten H und Ru einerseits und den &#8230;<p class="read_more"><a href="http://revision-strafrecht.com/513/beteiligung-verdeckter-ermittler-als-strafmilderungsrund/">vollständigen Artikel lesen</a></p>]]></description>
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		<title>Raub, § 249 StGB</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Feb 2013 17:30:12 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Revisionsrecht Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf eine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Hildesheim verhält der Bundesgerichtshof (BGH) sich zur Abgrenzung zwischen Raub in Mittäterschaft und Raub in mittelbarer Täterschaft. Folgendes hatte sich zugetragen: „Nach den Feststellungen veranlasste der Angeklagte die beiden Mitangeklagten, den Nebenkläger in dessen Wohnung zu überfallen, zu verletzen, gefesselt im Badezimmer abzulegen und sodann nach Betäubungsmitteln zu suchen und diese zum Schaden des Nebenklägers zu vernichten. Das Opfer sollte dadurch eingeschüchtert und zum Räumen der Wohnung veranlasst werden. Nachdem der Nebenkläger &#8230;<p class="read_more"><a href="http://revision-strafrecht.com/508/raub-%c2%a7-249-stgb/">vollständigen Artikel lesen</a></p>]]></description>
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		<title>Bedingter Vorsatz und Fahrlässigkeit</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Feb 2013 17:52:13 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In einem Streit, bei dem der Angeklagte reichlich Alkohol und Medikamente eingenommen hatte, stach dieser seinem Kontrahenten insgesamt vierzehnmal überwiegend in den Rumpfbereich ein. Akute Lebensgefahr bestand nicht, allerdings wurde die Lunge erheblich verletzt. Zahlreiche Narben bleiben zurück. Dies, so entscheidet der BGH, AZ.: 3 StR 140/12, muss kein versuchter Totschlag sein, sondern kann auch „nur“ eine gefährliche Körperverletzung darstellen. Zwar lägen bei solch einer Gewalthandlung erhebliche Beweisanzeichen dafür vor, dass bedingter Tötungsvorsatz  bestehe; jedoch könne die innere Tatseite nicht &#8230;<p class="read_more"><a href="http://revision-strafrecht.com/504/bedingter-vorsatz-und-fahrlassigkeit/">vollständigen Artikel lesen</a></p>]]></description>
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		<title>Verminderte Schuldfähigkeit, § 21 StGB</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Feb 2013 18:01:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>jesko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Revisionsrecht Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht München hatte dem Angeklagten eine Strafrahmenverschiebung nach § 21 StGB trotz erheblicher Alkoholisierung versagt, weil dem Angeklagten sein Hang zum Alkoholkonsum hinlänglich bekannt war. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe und wies die Verwaltungsbehörde an, vor Ablauf von 2 Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Revision des Angeklagten hatte im Rechtsfolgenausspruch Erfolg. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts München hat das Landgericht &#8230;<p class="read_more"><a href="http://revision-strafrecht.com/501/verminderte-schuldfahigkeit-%c2%a7-21-stgb/">vollständigen Artikel lesen</a></p>]]></description>
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