Die Bezeichnung „Fachanwalt“ bezieht sich auf bestimmte Rechtsgebiete, für die Anwälte eine besondere Qualifikation erwerben können. Es gibt beispielsweise Fachanwälte für Strafrecht, die sich auf die Verteidigung und Beratung von Mandanten in Strafsachen spezialisiert haben. Die Revision spielt eine wichtige Rolle im deutschen Strafrechtssystem. Sie ermöglicht es, gegen rechtskräftige Urteile vorzugehen und eine (erneute) Überprüfung durch das Revisionsgericht zu beantragen. Dieses Rechtsmittel dient dazu, mögliche Rechtsfehler in der Entscheidung des Gerichts zu korrigieren und somit eine gerechte Verhandlung sicherzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist in der Lage, Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens zu beraten und zu vertreten, einschließlich der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) oder einem Oberlandesgericht. Der BGH ist das oberste deutsche Gericht für Strafsachen im Instanzenzug und überprüft in der Revisionsinstanz die Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte.

Um Fachanwalt für Strafrecht zu werden, müssen Anwälte eine besondere Qualifikation nachweisen. Die maßgeblichen Voraussetzungen dafür sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Zunächst müssen sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt tätig gewesen sein und in diesem Zeitraum eine bestimmte Anzahl von Fällen im Strafrecht bearbeitet haben. Darüber hinaus müssen sie an einem anerkannten Fachanwaltslehrgang teilnehmen und eine abschließende Fachanwaltsprüfung bestehen. Der Fachanwaltslehrgang vermittelt den Teilnehmern vertiefte Kenntnisse im Strafrecht und bereitet sie auf die Prüfung vor, welche aus mehreren Klausuren besteht. Nach erfolgreichem Abschluss des Fachanwaltslehrgangs und der Prüfung wird dem Anwalt der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Mit diesem Titel können sie sich nun als Fachanwalt bezeichnen und sich auf ihrem Gebiet besonders qualifiziert nennen.


Fachanwalt für die Revision im Strafrecht

Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ ist jedoch nicht mit einer ausschließlichen Spezialisierung auf die Revision verbunden. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Mandanten in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten, sei es in Ermittlungsverfahren, vor Gericht in der Hauptverhandlung oder eben auch bei der Revision. Die Revision ist ein komplexes Rechtsmittel und erfordert spezifisches juristisches Know-how. In der Revisionsinstanz werden keine neuen Beweise erhoben, sondern es werden ausschließlich Rechtsfragen geprüft. Es geht dabei um die Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen sowie die Überprüfung, ob das Gericht das Recht richtig angewendet hat. Im Rahmen der Revision können verschiedene Revisionsgründe geltend gemacht werden, wie etwa Verfahrensfehler, Sachverhaltsirrtümer oder Rechtsfehler. Der Revisionsanwalt muss die relevanten Punkte im Urteil identifizieren und entsprechend begründen, warum eine rechtsfehlerfreie Entscheidung nicht vorliegt.

In der Praxis ist die Revision jedoch kein Automatismus und Erfolge sind keineswegs garantiert. Der BGH prüft die Revision auf Zulässigkeit und Begründetheit. Wenn keine Rechtsfehler vorliegen, wird die Revision als unbegründet verworfen, andernfalls kann das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das zuständige Gericht zurückverwiesen werden.

Die Rolle des Revisionsanwalts ist es daher, sorgfältig zu prüfen, ob eine Revision Aussicht auf Erfolg hat, und seine Mandanten in diesem komplexen Verfahren zu vertreten. Dies erfordert nicht nur juristische Fachkenntnisse, sondern auch strategisches Geschick und Erfahrung vor dem BGH.

Ein Revisionsverfahren erfordert umfangreiche Kenntnisse des Straf- und Strafprozessrechts, aber auch der allgemeinen Prinzipien des Revisionsverfahrens. Es ist oft eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe, bei der nicht nur die Kenntnis des Strafrechts, sondern auch die Fähigkeit zur juristischen Argumentation und Analyse von großer Bedeutung ist.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in Deutschland keinen speziellen Fachanwaltstitel für die Revision im Strafrecht gibt. Ein Fachanwalt für die Revision im Strafrecht existiert formal demnach nicht. Allerdings gibt es Fachanwälte für Strafrecht, die sich auf die Beratung und Vertretung von Revisionen in Strafsachen spezialisiert haben und auch die Revision vor dem BGH durchführen können. Die Revision ist ein wichtiger Rechtsbehelf, um rechtskräftige Urteile überprüfen zu lassen, aber sie ist kein Garant für eine Änderung des Urteils. Erfolgreiche Revisionen erfordern fundierte juristische Kenntnisse und eine sorgfältige Prüfung der Erfolgsaussichten im Einzelfall. Fachanwälte für Strafrecht spielen daher eine bedeutende Rolle, um ihre Mandanten in diesem komplexen Rechtsgebiet angemessen zu vertreten.

Anwälte, die auf Strafrecht spezialisiert sind und sich intensiv mit Revisionsverfahren beschäftigen, können ihre Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich durch ihre Tätigkeit und Fortbildungen vertiefen. Obwohl es also keinen speziellen Fachanwaltstitel für Revision im Strafrecht gibt, gibt es Anwälte, die auf dieses Rechtsmittel spezialisiert sind und über umfangreiches Wissen und Erfahrung in diesem Bereich verfügen.

Diese Anwälte werden auch als Revisionsanwälte bezeichnet.

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