Regelmäßig ist bei der Verwertung einer gerichtskundigen Tatsache ein Hinweis zu erteilen, dass das Tatgericht eine solche Tatsache als offenkundig verwertet.

Vergewaltigung – Revisionsrecht aktuell

Das Landgericht Mannheim hat einen Angeklagten unter anderem wegen Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann seine damalige Freundin unter Androhung von Schlägen dazu gebracht, gegen ihren Willen ungeschützten Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss zu erdulden.

Der Angeklagte bestritt dies. Ob es überhaupt in der Nacht zu Geschlechtsverkehr kam, war plötzlich in der Hauptverhandlung nicht mehr klar. Der Angeklagte äußerte sich mehrfach widersprüchlich. Die Freundin hatte bei der Polizei eine Aussage gemacht, diese fand sich später auch in den Urteilsgründen wieder. In der Hauptverhandlung aber hatte sie keine konkrete Erinnerung, sondern konnte nur schildern, wie der Angeklagte üblicherweise den Geschlechtsverkehr erzwang.

Bei der gynäkologischen Untersuchung 23 Stunden später konnten keine Spermatozoen festgestellt werden. Die Kammer wertete dies nicht gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage, sondern führte aus: „Wie der Kammer, die häufig mit Sexualdelikten befasst ist, bekannt ist, können Spermatozoen innerhalb eines solchen Zeitraums bereits zersetzt und damit nicht mehr nachweisbar sein“.

Das Landgericht hat darüber keinen Beweis erhoben, sondern dies als gerichtskundige Tatsache eingestuft. Dies wurde in der Revision gerügt und der BGH hat daraufhin das Urteil in diesen Punkten aufgehoben, Aktenzeichen 1 StR 68/12.

Er führt aus: Regelmäßig sei bei der Verwertung einer gerichtskundigen Tatsache ein Hinweis zu erteilen, dass das Tatgericht eventuell eine solche Tatsache als offenkundig verwertet. Diesen Hinweis gab es nachweisbar nicht und daher war das Recht auf rechtliches Gehör und einer wirksamen Verteidigung eingeschränkt.

Dr. Jesko Baumhöfener, LL.M. – Spezialist für die Revision vor Gericht

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Bereits kleinste Fehler des Revisionsverteidigers können dazu führen, dass der Antrag an formellen Hürden scheitert. Deshalb ist es besonders wichtig, auf Expertise bei der rechtlichen Begründung einer Revision vor Gericht zu setzen.

Rechts- & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Baumhöfener hat schon zahlreiche Revisionsverfahren gewonnen und so die Aufhebung des angefochtenen Urteils erwirkt. 

Bedeutung der Revision im Strafrecht

Die Revision ist ein Rechtsmittel im deutschen Strafrecht, das es ermöglicht, gerichtliche Urteile auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen. Sie unterscheidet sich von der Berufung, da hier keine neuen Tatsachen oder Beweise eingeführt werden, sondern ausschließlich die rechtliche Bewertung überprüft wird.

Herausforderungen bei Revisionen in Vergewaltigungsfällen

Vergewaltigungsfälle stellen besondere Herausforderungen dar, da sie häufig auf den Aussagen der Beteiligten beruhen und forensische Beweise schwer zu erbringen sind. Die Glaubwürdigkeit der Aussagen und die richtige Bewertung von Beweismitteln sind daher zentral. Es ist auch bemerkenswert, dass die Erfolgsquote bei Revisionen in Vergewaltigungsfällen höher liegt, etwa bei 3-8 %, da oft Aussage gegen Aussage steht. Dies zeigt die besondere Komplexität und die Notwendigkeit genauer rechtlicher Prüfung in solchen Fällen.

Relevanz gerichtskundiger Tatsachen

Gerichtskundige Tatsachen sind Tatsachen, die dem Gericht aus anderen Verfahren bekannt sind und keiner weiteren Beweiserhebung bedürfen. Ihre richtige Handhabung ist entscheidend, um Verfahrensfehler zu vermeiden.

Konsequenzen des BGH-Urteils

Das Urteil des BGH hat weitreichende Folgen. Es zeigt die Bedeutung von Hinweisen auf gerichtskundige Tatsachen und die Notwendigkeit einer fairen Verteidigung auf. Die Frage, ob es überhaupt zum Geschlechtsverkehr kam, hätte für die Urteilsfindung bedeutsam sein können. Deswegen wurde wegen des Verfahrensfehlers das Urteil in diesem Punkt aufgehoben und zurückverwiesen.

Bedeutung des rechtlichen Gehörs

Das Recht auf rechtliches Gehör ist ein fundamentaler Bestandteil eines fairen Verfahrens. Es garantiert, dass der Angeklagte die Möglichkeit hat, sich zu den vorgebrachten Tatsachen und Beweisen zu äußern.

Statistische und rechtliche Hintergründe

Statistiken zeigen, dass Revisionen in Vergewaltigungsfällen zwar selten erfolgreich sind, aber wichtige Präzedenzfälle schaffen können. Juristische Rahmenbedingungen und häufige Problematiken in solchen Verfahren sind entscheidend für das Verständnis der Revision.

Psychologische und soziale Aspekte

Die lange Verfahrensdauer und die Unsicherheit können sowohl für das Opfer als auch den Angeklagten belastend sein. Die gesellschaftliche Wahrnehmung und der Umgang mit Vergewaltigungsfällen beeinflussen ebenfalls die juristische Praxis.

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FAQ – Revision bei Vergewaltigungsurteilen

1. Was ist eine Revision im Strafrecht?

  • Eine Revision ist ein Rechtsmittel, das es ermöglicht, ein gerichtliches Urteil auf Rechtsfehler hin überprüfen zu lassen. Sie unterscheidet sich von der Berufung, da hier keine neuen Tatsachen oder Beweise eingeführt werden, sondern ausschließlich die rechtliche Bewertung überprüft wird.

2. Wann kann eine Revision eingereicht werden?

  • Eine Revision kann nach einem erstinstanzlichen Urteil innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden. Dies ist in der Regel innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung möglich.

3. Welche Gründe können zur Aufhebung eines Urteils in der Revision führen?

  • Häufige Gründe sind Verfahrensfehler, wie zum Beispiel die Nichtbeachtung des rechtlichen Gehörs, fehlerhafte Beweiserhebung oder -bewertung und andere Rechtsfehler, die das Urteil beeinflusst haben könnten.

4. Was sind gerichtskundige Tatsachen und wie spielen sie in Vergewaltigungsfällen eine Rolle?

  • Gerichtskundige Tatsachen sind Tatsachen, die dem Gericht aus anderen Verfahren bekannt sind und keiner weiteren Beweiserhebung bedürfen. In Vergewaltigungsfällen können sie eine Rolle spielen, wenn das Gericht etwa auf allgemein bekannte medizinische Erkenntnisse zurückgreift, ohne diese im konkreten Fall zu überprüfen.

5. Warum ist das rechtliche Gehör so wichtig im Revisionsverfahren?

  • Das rechtliche Gehör stellt sicher, dass der Angeklagte die Möglichkeit hat, sich zu den vorgebrachten Tatsachen und Beweisen zu äußern. Ein Verstoß gegen dieses Recht kann zur Aufhebung des Urteils führen, da eine faire Verteidigung nicht gewährleistet war.

6. Was passiert, wenn ein Urteil in der Revision aufgehoben wird?

  • Wenn ein Urteil aufgehoben wird, kann der Fall entweder zur erneuten Verhandlung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen oder in selteneren Fällen direkt durch das Revisionsgericht entschieden werden. Häufig wird der Fall jedoch neu verhandelt.

7. Welche Auswirkungen hat die Aufhebung eines Urteils auf den Angeklagten und das Opfer?

  • Die Aufhebung eines Urteils kann für beide Parteien belastend sein. Für den Angeklagten bedeutet es oft eine Verlängerung der Unsicherheit und der Verfahrensdauer. Für das Opfer kann es ebenfalls belastend sein, da es möglicherweise erneut aussagen muss und der Prozess verlängert wird.

8. Gibt es besondere Herausforderungen bei der Revision von Vergewaltigungsurteilen?

  • Ja, Vergewaltigungsfälle stellen besondere Herausforderungen dar, da sie häufig auf den Aussagen der Beteiligten basieren und forensische Beweise schwer zu erbringen sind. Die Glaubwürdigkeit der Aussagen und die richtige Bewertung von Beweismitteln sind daher zentral.

9. Wie häufig sind Revisionen bei Vergewaltigungsurteilen erfolgreich?

  • Statistiken zeigen, dass Revisionen bei Vergewaltigungsurteilen zwar selten erfolgreich sind, aber wichtige Präzedenzfälle schaffen können. Der Erfolg einer Revision hängt stark von den spezifischen Umständen und den geltend gemachten Rechtsfehlern ab.

10. Welche rechtlichen und psychologischen Aspekte sollten in Vergewaltigungsfällen beachtet werden?

  • Juristische Aspekte umfassen die Einhaltung aller Verfahrensvorschriften und die sorgfältige Bewertung von Beweisen. Psychologisch ist die Belastung für Opfer und Angeklagte zu berücksichtigen, ebenso wie die gesellschaftliche Wahrnehmung und der Umgang mit Vergewaltigungsfällen.