Anschuldigungen wegen Kinderpornographie nach § 184b StGB sind schwerwiegend und oft existenzbedrohend. Umso wichtiger ist eine korrekte juristische Bewertung. Eine Kinderpornographie Revision bietet die Möglichkeit, fehlerhafte Urteile anzufechten. Sie zielt nicht zwingend auf einen Freispruch, kann aber zu einem neuen Verfahren, einem milderen Strafmaß oder einer Korrektur der rechtlichen Würdigung führen.
Warum ist die Revision bei Kinderpornographie-Vorwürfen so wichtig?
In der Praxis unterlaufen Gerichten bei der Auslegung von § 184b StGB immer wieder Fehler. Besonders häufig treten:
- Falsche rechtliche Subsumtionen unter § 184b StGB,
- Mängel in der Beweiswürdigung,
- Verstöße gegen das faire Verfahren (Verfahrensfehler) sowie
- Fehler bei der Strafzumessung wie das Doppelverwertungsverbot auf.
Im Folgenden werden diese Fehlerquellen detailliert erläutert und ihre Bedeutung für die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Revision bei Kinderpornographie aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
- Warum ist die Revision bei Kinderpornographie-Vorwürfen so wichtig?
- Rechtliche Fehlanwendung im § 184b StGB – Wenn Gerichte falsch subsumieren
- „Strafverteidigung und Revision als Passion“
- Fehler in der Beweiswürdigung – Kinderpornographie Revision bei Aussage gegen Aussage
- Verfahrensfehler in § 184b StGB-Prozessen – Was oft übersehen wird
- Fehlerhafte Strafzumessung – Kinderpornographie Revision wegen Doppelverwertungsverbot
- Kinderpornographie Revision: Weitere typische Fehlerquellen in Urteilen
- Kinderpornographie Revision mit Fachanwalt: Warum Spezialisierung zählt
- Nein. Ziel ist zunächst die Aufhebung des Urteils. Das Verfahren wird dann neu verhandelt.
- Fazit: Kinderpornographie Revision als rechtliche Korrekturinstanz
- Kontakt zu Dr. Baumhöfener aufnehmen
Rechtliche Fehlanwendung im § 184b StGB – Wenn Gerichte falsch subsumieren
Kinderpornographie Revision bei unzutreffender rechtlicher Bewertung
Gerichte interpretieren § 184b StGB teilweise zu weit – insbesondere bei Bildern ohne explizit sexuelle Handlungen. Häufig werden bereits harmlose Nacktbilder oder Darstellungen ohne sexualbetonte Haltung als kinderpornographisch eingestuft, obwohl sie nicht unter den Tatbestand fallen.
Beispielhafte Fehler:
- Das Landgericht Erfurt wertete Aufnahmen vom nackten Genitalbereich eines Kindes ohne jede sexuelle Pose als kinderpornographisch. Der BGH kassierte das Urteil.
- In einem anderen Fall wurden von über 40.000 Dateien nur rund 2.000 als strafbar eingestuft – weil lediglich sie den gesetzlichen Kriterien entsprachen.
Die Kinderpornographie Revision ist in solchen Fällen eine effektive Möglichkeit, eine fehlerhafte Subsumtion zu korrigieren und eine realistische Bewertung der Bildinhalte durchzusetzen.
„Strafverteidigung und Revision als Passion“
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Baumhöfener, LL.M. ist auf die Bearbeitung einer Revision im Strafrecht spezialisiert und hat in mehrjähriger Tätigkeit bundesweit zahlreiche Revisionsverfahren vor Gericht erfolgreich vertreten.
Dr. Jesko Baumhöfener, LL.M.
Fehler in der Beweiswürdigung – Kinderpornographie Revision bei Aussage gegen Aussage
Revisionsangriffe bei mangelhafter Sachverhaltsfeststellung
Ein häufiger Revisionsgrund liegt in der fehlerhaften Würdigung der Beweise, besonders bei sogenannten „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen. Gerichte sind verpflichtet, die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage gründlich zu prüfen und ihre Überlegungen transparent darzustellen.
Typische Fehler in der Beweiswürdigung:
- Keine konsistente Darstellung der belastenden Aussagen,
- Fehlende oder lückenhafte Aussagenanalyse (z. B. keine Aussagekonstanz belegt),
- Keine Begründung, warum entlastende Umstände nicht berücksichtigt wurden.
Reale Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Das Landgericht Chemnitz bezog sich auf Aussagen der Nebenklägerin, ohne ihre Aussagen gegenüber dem Sachverständigen darzulegen – der BGH hob das Urteil auf.
- Das Landgericht Saarbrücken stellte keine durchgehende Darstellung der Aussagen sicher, sodass keine Aussageanalyse nachvollziehbar war.
Bei Kinderpornographie-Vorwürfen, die maßgeblich auf der Glaubwürdigkeit einzelner Zeugen beruhen, ist eine solche Revisionsrüge besonders erfolgversprechend.
Verfahrensfehler in § 184b StGB-Prozessen – Was oft übersehen wird
Kinderpornographie Revision bei Verstößen gegen das faire Verfahren
Verfahrensfehler sind rechtlich besonders angreifbar, da sie objektiv messbar sind. Sie betreffen unter anderem:
- Nichtbeachtung von Aufklärungspflichten (§ 244 Abs. 2 StPO),
- Unterlassene Hinweise auf rechtlich relevante Umstände,
- Fehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen,
- Mangelhafte Begründung bei unterbliebener Prüfung des strafbefreienden Rücktritts (§ 24 StGB).
Beispiel:
Im Fall eines versuchten sexuellen Missbrauchs prüfte das LG Oldenburg nicht, ob der Angeklagte freiwillig zurückgetreten war. Der BGH hob das Urteil wegen des Fehlens jeglicher Prüfung zum Rücktritt auf.
Fehlerhafte Strafzumessung – Kinderpornographie Revision wegen Doppelverwertungsverbot
Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB bei der Strafzumessung
Nach dem Doppelverwertungsverbot darf ein Umstand, der bereits zur Tatbestandsverwirklichung oder Strafschärfung führt, nicht erneut straferschwerend berücksichtigt werden.
Konkrete Verstöße:
- LG Saarbrücken: Das Eindringen in die Scheide wurde zur Ablehnung des minder schweren Falls gewertet – obwohl es bereits die schwere Tat (§ 176a StGB) begründet hatte.
- LG Osnabrück: Berücksichtigte die „zusätzliche Penetration“ und wiederholte Handlungen doppelt, obwohl sie schon Teil der Tatbeschreibung waren.
Diese Verstöße bieten klare Angriffspunkte für eine Kinderpornographie Revision, da sie zu einer rechtswidrigen Strafschärfung führen.
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Kinderpornographie Revision: Weitere typische Fehlerquellen in Urteilen
Unzureichende Prüfung der sexuellen Selbstbestimmung
In Prozessen wegen § 176 ff. StGB werden häufig rechtlich relevante Umstände übersehen, etwa:
- Ob ein Täter bei Näheverhältnissen (z. B. Partnerschaft) die fehlende Zustimmung erkennen konnte (§ 179 StGB),
- Ob ein Machtgefälle bei jugendlichen Opfern tatsächlich vorlag (§ 182 StGB),
- Ob Online-Handlungen (z. B. via Webcam) als unmittelbare sexuelle Handlung einzuordnen sind (§ 176 Abs. 1 StGB).
BGH bestätigt: Eine Live-Webcam-Situation genügt zur unmittelbaren sexuellen Konfrontation – auch ohne räumliche Nähe.
Fehlerhafte Annahme sexueller Handlungen „von einiger Erheblichkeit“
Nicht jede Berührung ist strafbar. Für § 176a StGB muss sie von einiger Erheblichkeit sein:
- Ein bloßes Festhalten am Arm reicht nicht aus,
- Ein Zungenkuss stellt nicht automatisch eine dem Beischlaf ähnliche Handlung dar.
Konsequenz: Fehlende Differenzierung in der Urteilsbegründung führt zur Revisionsanfälligkeit.
Kinderpornographie Revision mit Fachanwalt: Warum Spezialisierung zählt
Eine erfolgreiche Revision erfordert:
- Kenntnis der aktuellen BGH-Rechtsprechung,
- Erfahrung mit revisionsrechtlicher Argumentation,
- Fähigkeit, Urteile systematisch auf Angreifbarkeit zu analysieren.
Dr. Jesko Baumhöfener, Fachanwalt für Strafrecht, hat sich auf Revisionsverfahren spezialisiert und deckt gezielt Rechtsfehler in § 184b StGB-Urteilen auf.
Spezialisierung im Revisionsrecht
Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener bearbeitet in seiner Praxis als Strafverteidiger fast ausschließlich Revisionen im Strafrecht.
Professionelle Erfahrung
Revisionsexperte Dr. Baumhöfener hat als Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht langjährige Erfahrung im Revisionsrecht.
Wissenschafliche Expertise
Strafverteidiger Dr. Baumhöfener veröffentlicht regelmäßig wissenschaftliche Beiträge im Strafrecht und Strafprozessrecht.
FAQ zur Kinderpornographie Revision nach § 184b StGB
Was ist Kinderpornographie im Sinne des § 184b StGB nach aktueller Rechtslage?
Nach der Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern wurde die Definition von Kinderpornographie im deutschen Strafrecht erweitert.
Als kinderpornographische Schriften im Sinne des § 184b Abs. 1 StGB gelten seither nicht mehr nur Darstellungen sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern, sondern auch Posing-Bilder in sexualbetonter Körperhaltung. Die Erweiterung betrifft damit insbesondere Fälle ohne explizite sexuelle Handlungen.
Wie hat sich die Definition von Kinderpornographie in Deutschland verändert?
Früher umfasste § 184b Abs. 1 StGB lediglich sexuelle Handlungen im direkten Kontext mit Kindern. Seit der Gesetzesänderung durch den EU-Rahmenbeschluss gelten nun auch Darstellungen ohne körperlichen Kontakt, die aber eine sexualisierte Inszenierung zeigen, als kinderpornographisch.
Abgrenzung und Reichweite des Begriffs Kinderpornographie
Welche Darstellungen gelten nicht als Kinderpornographie nach § 184b StGB?
Laut BGH (Beschluss vom 21.11.2013, Az. 2 StR 459/13) ist „nicht jede Aufnahme des nackten Körpers oder eines Geschlechtsteils“ automatisch kinderpornographisch.
Insbesondere Bilder, die lediglich den nackten Genitalbereich eines Kindes ohne sexualisierte Pose zeigen, erfüllen nicht zwingend den Tatbestand des § 184b.
Erforderlich ist stets eine sexualbetonte Körperhaltung oder die Darstellung sexueller Handlungen.
Welche Rolle spielt die sexualbetonte Körperhaltung?
Die sexualbetonte Körperhaltung ist ein zentrales Kriterium bei der Bewertung.
Erst wenn ein Kind in einer bewusst inszenierten, erotisch wirkenden Pose dargestellt wird, kann der Tatbestand des § 184b erfüllt sein. Die Darstellung muss über bloße Nacktheit hinausgehen und sexuelle Erregung beim Betrachter beabsichtigen oder begünstigen.
Häufige Fehler und Missverständnisse bei der Anwendung von § 184b StGB
Welche typischen Fehlbewertungen führen zu Revisionen?
Ein häufiger Fehler der Gerichte ist die Annahme, dass jede nackte Darstellung automatisch kinderpornographisch sei.
Der BGH hat in mehreren Entscheidungen betont, dass kontextuelle Merkmale wie Pose, Kamerawinkel, Inszenierung und fehlende Sexualbetonung entscheidend sind.
Auch das bloße Abbilden fremder Kinder in Nacktheit reicht ohne weitere Merkmale nicht aus.
Was bedeutet eine erfolgreiche Revision bei Kinderpornographie für den Angeklagten?
Eine erfolgreiche Revision kann dazu führen, dass bestimmte Bilder nicht mehr als kinderpornographisch bewertet werden.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch einen Freispruch, sondern oft nur eine Korrektur des Schuldspruchs oder des Strafmaßes – insbesondere dann, wenn weitere Taten angeklagt waren.
Rechtsfragen und Abgrenzungen bei sexuellen Missbrauchsdelikten
Was sind sexuelle Handlungen „von einiger Erheblichkeit“ (§ 176a StGB)?
Nicht jede Berührung erfüllt die Voraussetzungen für eine „Handlung von einiger Erheblichkeit“.
Berührungen außerhalb des Genitalbereichs, z. B. an Arm oder Rücken, können nur dann den Straftatbestand erfüllen, wenn sie intensiv, gezielt sexuell motiviert und von entsprechender Dauer sind. Der BGH fordert hier konkrete Feststellungen zur Intensität und Wirkung der Handlung.
Ist ein Zungenkuss ein schwerer sexueller Missbrauch (§ 176a II Nr. 1 StGB)?
Nein, ein Zungenkuss allein gilt nicht als dem Beischlaf ähnlich. Der BGH begründet dies mit dem geringeren Eingriffsgewicht im Vergleich zu Vaginal-, Oral- oder Analverkehr.
Daher fällt ein Zungenkuss in der Regel unter den einfachen sexuellen Missbrauch nach § 176 Abs. 1 StGB – nicht jedoch unter § 176a.
Technische Mittel, Online-Taten und Selbstbestimmung
Kann sexueller Missbrauch über das Internet verwirklicht werden?
Ja. Laut BGH kann ein Kind auch über Webcam oder Internetkommunikation im Sinne von § 176 StGB missbraucht werden.
Räumliche Nähe ist nicht erforderlich, wenn das Kind unmittelbar sexuellen Handlungen live ausgesetzt wird, etwa durch Entblößung des Täters oder Aufforderungen zu sexuellen Handlungen via Webcam.
Wann liegt eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung (§ 182 StGB) vor?
Nicht nur fehlende Einsichtsfähigkeit, sondern auch fehlende Durchsetzungsfähigkeit des entgegenstehenden Willens kann genügen.
Ein Beispiel: Wenn sich das jugendliche Opfer wehrt, der Täter aber aufgrund eines psychologischen oder sozialen Machtgefälles die Grenze missachtet, liegt ein Verstoß gegen § 182 StGB vor.
Anforderungen an die Beweiswürdigung und mögliche Revisionsgründe
Was verlangt der BGH in „Aussage gegen Aussage“-Fällen?
In Fällen ohne objektive Beweise, bei denen Aussage gegen Aussage steht, muss das Gericht:
- eine transparente Aussageanalyse durchführen,
- alle Widersprüche und Unsicherheiten benennen,
- den Belastungszeugen einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung unterziehen.
Wird das versäumt oder nur unzureichend dargestellt, ist das Urteil revisionsanfällig.
Was ist ein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB)?
Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn ein straferschwerender Umstand doppelt berücksichtigt wird – etwa bei der Tatbegründung und zusätzlich bei der Strafzumessung.
Beispiele:
- Mehrfache Taten dürfen nicht nochmals als „Wiederholung“ strafschärfend gewertet werden.
- Penetration, die bereits eine Strafschärfung durch Qualifikation bewirkt, darf nicht zusätzlich als eigenständiger Strafschärfungsgrund genutzt werden.
Weitere strafprozessuale Anforderungen
Wann muss das Gericht einen strafbefreienden Rücktritt prüfen?
Immer dann, wenn der Täter nicht bis zur letzten Ausführungsstufe handelt und freiwillig aufgibt.
Ein Rücktritt ist nicht fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, die Tat später noch vollenden zu können oder bewusst davon absieht.
Das Gericht muss in solchen Fällen klar darlegen, warum ein Rücktritt ausgeschlossen wurde.
Was ist bei sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB) zu beachten?
Das Gericht muss prüfen, ob der Täter mit Einverständnis rechnete oder rechnen durfte – insbesondere in bestehenden Beziehungen.
Fehlt eine klare Feststellung dazu, ob die betroffene Person im Schlaf zustimmen konnte oder der Täter dies erkannte, ist das Urteil rechtsfehlerhaft und aufzuheben.
Nein. Ziel ist zunächst die Aufhebung des Urteils. Das Verfahren wird dann neu verhandelt.
Dr. Jesko Baumhöfener – Spezialist für die Revision im Strafrecht
Es gibt nicht viele Rechtsanwälte in Deutschland, die sich – so wie ich – auf die Bearbeitung von Revisionen im Strafverfahren spezialisiert haben. Ich kann Ihnen dank meiner Fokussierung auf die Revision eine deutlich höhere Erfolgsquote als die 3 – 8 Prozent im deutschlandweiten Vergleich anbieten.
Dabei hilft, dass ich am Max-Plack-Institut für internationales Strafrecht in Freiburg wissenschaftlich tätig war, auf dem Gebiet des Strafrechtsrechts promoviert wurde und meine Erfahrung als Strafverteidiger als Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg weitergegeben habe.
Fazit: Kinderpornographie Revision als rechtliche Korrekturinstanz
Die Kinderpornographie Revision ist ein zentrales Instrument, um fehlerhafte Urteile zu korrigieren. Sie schützt Angeklagte vor falscher Verurteilung und sichert rechtsstaatliche Standards. Besonders bei unklarer Beweislage, rechtlich zweifelhafter Subsumtion oder unangemessener Strafzumessung bietet die Revision oft die einzige wirksame Verteidigungsmöglichkeit.
Kontakt zu Dr. Baumhöfener aufnehmen
Bundesweite Verteidigung bei Beauftragung einer Revision im Strafrecht
