Das Urteil des Landgerichts Stendal, welches einen Zahnarzt zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte, weil er einer Patientin sieben Zähne zog, angeblich ohne sie vorher hinreichend über die Operation aufgeklärt zu haben, ist auf die Revision von Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener vom Oberlandesgericht Naumburg (Az. 1 Ss 42/13) aufgehoben worden.
Der Aufschrei in der Presse war groß. Ein Zahnarzt zieht seiner Patientin elf Zähne, wobei sie nur auf die Extraktion von vier Zähnen vorbereitet gewesen sein will. Sie sei zwar auch auf die mögliche Extraktion der restlichen sieben Zähne hingewiesen worden, habe hiermit jedoch dennoch nicht gerechnet und sei deswegen erschüttert gewesen, als sie quasi zahnlos aus der Narkose erwachte. Die Empörung über das vermeintlich fehlerhafte Verhalten des Zahnarztes hat offenbar auch die Feder beim Verfassen des Urteils durch die Richter am Landgericht Stendal geführt.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg ist in seiner Begründung eindeutig. Die Auffassung der Revision, das Landgericht Stendal habe zu Unrecht eine wirksame Einwilligung der Patientin in die Operation verneint, wird von dem Oberlandesgericht getragen.
Der Zahnarzt hatte seine Patientin unmissverständlich auch auf die mögliche Extraktion der sieben Zähne hingewiesen und ihr diesbezüglich sogar eine Einwilligungserklärung mit nach Hause gegeben, die diese unterzeichnet wieder in die Praxis brachte.
Das Urteil wurde aufgehoben und zu neuer Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Stendal zurückverwiesen.