Zum Grundsatz der Spezialität bei der Auslieferung.
Zum Grundsatz der Spezialität bei der Auslieferung.
Erfolgreiche Revision von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Baumhöfener in einem Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg.
Fotokopie ist, sofern sie nach außen als Reproduktion erscheint, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers keine Urkunde gemäß § 267 StGB.
Wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.