Eine Entscheidung des BGH zu § 306a StGB (schwere Brandstiftung) zur Frage, wann ein Gebäude als teilweise zerstört gilt.
Eine Entscheidung des BGH zu § 306a StGB (schwere Brandstiftung) zur Frage, wann ein Gebäude als teilweise zerstört gilt.
Fischkutter, der zukünftig lediglich als schwimmende Fischbrötchenverkaufsstelle benutzt werden soll, ist kein taugliches Tatobjekt i.S.d. § 306 StGB.