Revision Strafrecht - erfolgreiche Revisionsverfahren
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Urkundenfälschung

Betrug (§ 263 StGB) & Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Fotokopie ist, sofern sie nach außen als Reproduktion erscheint, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers keine Urkunde gemäß § 267 StGB.

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Revisionsrecht Aktuell
Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Betrugstaten

Wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.

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Strafverteidigung: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Baumhöfener
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