Minder schwerer Fall des Totschlags.
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Minder schwerer Fall des Totschlags.
Erörterung notwendig, inwieweit die Verbüßung einer Jugendstrafe zur Behebung der “Störung des Selbstwertgefühls” des Angeklagten erforderlich ist.
Ein Gerichtsbeschluss ist auch dann erforderlich, wenn alle Beteiligten mit der Verlesung einer Zeugenaussage einverstanden sind.
Umfassende Feststellung und erschöpfende Würdigung aller tat- und täterbezogenen Umstände für die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe erforderlich.
Erfolgreiche Revision durch Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener in einem Verfahren wegen Computerbetrugs gemäß § 263a StGB.