Ob der nachgewiesenen überdurchschnittlichen, mehrjährigen strafprozessualen Erfahrung und dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse im Strafrecht sowie ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet, ist Herrn Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Baumhöfener von der Rechtsanwaltskammer Hamburg die Befugnis erteilt worden, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.