Ein Gerichtsbeschluss ist auch dann erforderlich, wenn alle Beteiligten mit der Verlesung einer Zeugenaussage einverstanden sind.
Ein Gerichtsbeschluss ist auch dann erforderlich, wenn alle Beteiligten mit der Verlesung einer Zeugenaussage einverstanden sind.
Umfassende Feststellung und erschöpfende Würdigung aller tat- und täterbezogenen Umstände für die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe erforderlich.