Revision Strafrecht - erfolgreiche Revisionsverfahren
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Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

Brandstiftung Revision Strafrecht
Brandstiftung

Will das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen, muss es den Angeklagten nach § 265 Abs. 1 StPO zuvor darauf hinweisen.

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Revisionsrecht Aktuell
Mord, § 211 StGB

Schwurgericht muss regelmäßig darauf hinweisen, wenn es abweichend vom Anklagevorwurf wegen eines anderen Mordmerkmals verurteilen will.

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Revisionsrecht Aktuell
Strafverteidigung: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Baumhöfener
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