Wenn Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Baumhöfener mit der Bearbeitung eines Revisionsverfahrens beauftragen, erhalten Sie volle Transparenz hinsichtlich der Kosten für die Bearbeitung einer Revision im Strafrecht. Ein Kostenangebot bekommen Sie direkt am Telefon. Das Angebot wird nachfolgend schriftlich bestätigt.

Transparente Kostengestaltung

Direkt bei dem Erstgespräch, welches selbstverständlich kostenfrei ist, klärt Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener Sie ausführlich über den Ablauf eines Revisionsverfahrens und die Erfolgschancen einer Revision im Strafrecht auf.

Im Rahmen dieses Erstgesprächs sprechen Sie mit Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener auch über die zu erwartenden Kosten der Revisionsbearbeitung.

Kosten für die Bearbeitung der Revision

Die seriöse Betreuung eines Revisionsmandats ist sehr zeitintensiv. Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener hat sich zur Maxime gemacht, sich jedes Revisionsmandat neu zu erarbeiten. Er nimmt dabei keinen Rückgriff auf bereits durchgeführte und von ihm erreichte Revisionserfolge, sondern liest jedes Urteil und Hauptverhandlungsprotokoll aufmerksam und mehrfach durch, prüft die Rechtsprechung und hinterfragt kritisch, ob entsprechende Rügen Aussicht auf Erfolg haben könnten. Nur wenn der Revisionsanwalt vom Erfolg einer Rüge im Rahmen der Revision im Strafrecht überzeugt ist, kann er auch den Bundesgerichtshof oder Oberlandesgerichte überzeugen.

Dies ist notwendige Grundvoraussetzung, um das Revisionsverfahren erfolgreich zu gestalten.

Ablauf der Revisionsbearbeitung

Die Revisionsbearbeitung und die mögliche Revisionsbegründung lassen sich grob in zwei Teile aufgliedern.

Es geht zum einem um die Überprüfung des Hauptverhandlungsprotokolls auf mögliche Verfahrensfehler, welche zwingend in der Monatsfrist des § 345 StPO vorgetragen werden müssen.

Zum anderen geht es um die Überprüfung auf sachlich-rechtliche Rechtsfehler. Diese ergeben sich aus den Urteilsgründen selbst. Sachlich-rechtliche Fehler können auch noch nach der Monatsfrist des § 345 StPO vorgetragen werden.

Pauschalvergütung

Für die Prüfung des Urteils und des Hauptverhandlungsprotokolls auf Fehler vereinbart Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Baumhöfener mit Ihnen eine Pauschalvergütung. Er rechnet nicht nach Stunden ab und die Angebotssumme wird auch bei mehr Arbeitsaufwand nicht überschritten.

Sofern Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener Verfahrens- oder Sachfehler aufspürt, bespricht er mit Ihnen das weitere Vorgehen und die zu erwartenden weiteren Kosten für die Begründung der Revision.

Volle Transparenz über Kosten der Revision

Die Höhe der Kosten für ein Revisionsverfahren sind vom individuellen Fall abhängig. Dies hängt sehr von der Art des Schuldspruchs und vor allem von der Anzahl der Hauptverhandlungstage vor dem Landgericht, dem sogenannten Instanzgericht, ab.

Die erfolgreiche Bearbeitung einer Revision im Strafrecht ist sehr zeitintensiv. Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener nimmt sich für jedes Revisionsmandat die notwendige Zeit. Es ist aber unbedingt empfehlen, dass Sie sich möglichst frühzeitig mit Revisionsspezialist Dr. Baumhöfener in Verbindung setzen. So hat er die Möglichkeit, sich die Zeit, in der er mit der Fertigstellung des Urteils und des Hauptverhandlungsprotokolls rechnet, bereist im Vorwege für Ihre Revisionsbearbeitung frei zu halten.

Ablauf des Revisionsmandats

Prüfung der Aussichten


  • Prüfung des Urteils auf sachlich-rechtliche Fehler
  • Prüfung des Protokolls auf formelle Fehler
  • Besprechung der Erfolgsaussichten mit dem Mandanten

Bearbeitung der Revision


  • Verfassen der Revisionsbegründung
  • Einreichung der Revisionsbegründung beim BGH
  • Abschrift der Revisionsbegründung an den Mandanten

Volle Sicherheit durch Vereinbarung einer Pauschalabrechnung: Keine steigenden Kosten auch bei mehr Arbeitsaufwand!

Dr. Jesko Baumhöfener

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