Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erfolgreiche Revision im Strafrecht - Revisionsspezialist Dr. Baumhöfener.
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erfolgreiche Revision im Strafrecht - Revisionsspezialist Dr. Baumhöfener.
Es reicht zur Tatbestandserfüllung aus, wenn qualifizierender Umstand bei einem Einzelakt verwirklicht ist.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, wann ein Teil der Strafe wegen überlanger Verfahrensdauer als vollstreckt anzusehen ist.
Anhaltspunkte für Aufklärungshilfe: Revisionsgericht muss prüfen können, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt wurde.
Zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe bei einem Drogenkurier. Eine Entscheidung des BGH, vorgestellt von Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener.
Staatliche Mitwirkung an Drogengeschäften muss als ein die Strafbemessung bestimmender Umstand bewertet werden.
Zu den Voraussetzungen, die für die Annahme eines bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt sei müssen eine Entscheidung des LG Siegen.
Drogekurier: Erschöpft sich die Tätigkeit im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, besteht in der Regel keine täterschaftliche Gestaltungsmöglichkeit.
Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG