Erfolgreiche Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz
Erfolgreiche Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sollten bei einer Wahllichtbildvorlage Lichtbilder von wenigstens 8 Personen nacheinander vorgelegt werden.
Beweiswürdigung, wenn die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters abhängt.
Greift § 370 AO nicht ein, weil Vorsatz nicht festgestellt werden kann, so ist eine leichtfertige Tat gem. § 378 AO in Betracht zu ziehen.
Ein Gerichtsbeschluss ist auch dann erforderlich, wenn alle Beteiligten mit der Verlesung einer Zeugenaussage einverstanden sind.
Stellungnahme zur Wahrunterstellung erforderlich, wenn nicht zu ersehen ist, wie die Beweiswürdigung mit der Wahrunterstellung in Einklang zu bringen ist.