...oder Totschlag?
...oder Totschlag?
Zur Frage, wann von einer heimtückischen Tötung, also Mord gemäß § 211 StGB, auszugehen ist, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Heimtückisch tötet, wer die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit zur Tötung ausnutzt.
Schwurgericht muss regelmäßig darauf hinweisen, wenn es abweichend vom Anklagevorwurf wegen eines anderen Mordmerkmals verurteilen will.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die sich sowohl mit der Revision des Angeklagten, als auch mit der des Nebenklägers auseinandersetzt.