... vor dem Oberlandesgericht Oldenburg.
... vor dem Oberlandesgericht Oldenburg.
Eine Entscheidung des BGH zur Frage, wann der Täter beim Totschlag gemäß § 212 StGB vorsätzlich handelt - Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht.
Zur Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit eine interessante Entscheidung des BGH, vorgestellt von Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener.
Es ist - auch bei Tritten gegen den Kopf - in einer Gesamtschau im Rahmen der Beweiswürdigung zu prüfen, ob ein Tötungsvorsatz bestand.
Tatrichter muss alle nach Sachlage in Betracht kommenden subjektiven und objektiven Umstände in seine Erwägungen einbeziehen.
Zu den Anforderungen an die Begründung des bedingten Tötungsvorsatzes eine interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofs.