...oder Totschlag?
...oder Totschlag?
Eine Entscheidung des BGH zur Frage, wann der Täter beim Totschlag gemäß § 212 StGB vorsätzlich handelt - Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht.
Versuchter Totschlag - Revisionserfolg. Eine von Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener begründete Revision hatte vor dem Bundesgerichtshof Erfolg.
Die zur Tötung erforderliche Gewalt darf mit Blick auf den § 46 Absatz III StGB grundsätzlich nicht straferschwerend berücksichtigt werden.
Handlung, die den tatbestandlichen Erfolg verursacht, darf dem Angeklagten im Wege der Strafzumessung nicht nochmal zur Last gelegt werden.
Zur Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit eine interessante Entscheidung des BGH, vorgestellt von Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener.
Es ist - auch bei Tritten gegen den Kopf - in einer Gesamtschau im Rahmen der Beweiswürdigung zu prüfen, ob ein Tötungsvorsatz bestand.
Zur Frage, wann von einer heimtückischen Tötung, also Mord gemäß § 211 StGB, auszugehen ist, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Abgrenzung zur gefährlichen Körperverletzung.
Tatrichter muss alle nach Sachlage in Betracht kommenden subjektiven und objektiven Umstände in seine Erwägungen einbeziehen.
Minder schwerer Fall des Totschlags.
Nebenklage Revision Stade.
Es ist sorgfältig zu prüfen, ob ein Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt.
Zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Notwehrrecht des Angeklagten eingeschränkt werden kann.
Zu den Anforderungen an die Begründung des bedingten Tötungsvorsatzes eine interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofs.