Minder schwerer Fall des Totschlags.
Überblick über aktuelle Entscheidungen im Revisionsrecht.
Minder schwerer Fall des Totschlags.
Zu den Vorraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt eine lehrreiche Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Schwurgericht muss regelmäßig darauf hinweisen, wenn es abweichend vom Anklagevorwurf wegen eines anderen Mordmerkmals verurteilen will.
...nach § 176 Absatz IV Nr. 4 StGB.
Greift § 370 AO nicht ein, weil Vorsatz nicht festgestellt werden kann, so ist eine leichtfertige Tat gem. § 378 AO in Betracht zu ziehen.
Erörterung notwendig, inwieweit die Verbüßung einer Jugendstrafe zur Behebung der “Störung des Selbstwertgefühls” des Angeklagten erforderlich ist.
Fotokopie ist, sofern sie nach außen als Reproduktion erscheint, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers keine Urkunde gemäß § 267 StGB.
... in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Nebenklage Revision Stade.
„Scheinwaffe“ kann § 250 I Nr. 1, II Nr. 1 StGB auslösen, wenn die Gefährlichkeit für einen objektiven Beobachte nicht einzuschätzen ist.
Abgepresster Verzicht auf Geltendmachung der Forderung.
Ein Gerichtsbeschluss ist auch dann erforderlich, wenn alle Beteiligten mit der Verlesung einer Zeugenaussage einverstanden sind.
Stellungnahme zur Wahrunterstellung erforderlich, wenn nicht zu ersehen ist, wie die Beweiswürdigung mit der Wahrunterstellung in Einklang zu bringen ist.
Angeklagte war nach den glaubhaft gemachten Umständen nicht in der Lage, Schritte zur Auswechselung des Pflichtverteidigers zu ergreifen.
Landgericht hat es nach Aufassung des Bundesgerichtshofs unterlassen, mitzuteilen, warum kein strafbefreiender Rücktritt in Betracht kommt.