Im Zweifel für den Angeklagten findet grundsätzlich keine Anwendung bei einzelnen Elementen der Beweiswürdigung, sondern erst bei der Gesamtwürdigung.
Überblick über aktuelle Entscheidungen im Revisionsrecht.
Im Zweifel für den Angeklagten findet grundsätzlich keine Anwendung bei einzelnen Elementen der Beweiswürdigung, sondern erst bei der Gesamtwürdigung.
Tatrichter muss alle nach Sachlage in Betracht kommenden subjektiven und objektiven Umstände in seine Erwägungen einbeziehen.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sollten bei einer Wahllichtbildvorlage Lichtbilder von wenigstens 8 Personen nacheinander vorgelegt werden.
Freispruch aufgrund einer von Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener durchgeführten Revision vor dem Oberlandesgericht Hamburg wegen Diebstahls.
Beweiswürdigung, wenn die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters abhängt.
Zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Ablehnung eines Beweisantrages eine interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Heimtückisch tötet, wer die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit zur Tötung ausnutzt.
Zungenkuss grundsätzlich keine dem Beischlaf ähnliche Handlung i.S.d. § 176a II Nr. 1 StGB
Zur wirksamen Unterzeichnung des Urteils ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug erforderlich.
Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg und bundesweit.
Der Angeklagte muss, um nach dieser Vorschrift Straflosigkeit zu erlangen, sein Vorhaben lediglich aufgegeben haben.
Besitz kinderpornographischer Schriften.
Keine Auswirkung bei mangelnden Reuebekundungen.
Inverkehrbringen von Falschgeld.
Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG