Urteilsgründe müssen bei Aussage-gegen-Aussage erkennen lassen, dass das Tagreicht alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
Überblick über aktuelle Entscheidungen im Revisionsrecht.
Urteilsgründe müssen bei Aussage-gegen-Aussage erkennen lassen, dass das Tagreicht alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
DNA-Gutachten: Erforderlich ist eine nachvollziehbare Darlegun, auf welchen Grundlagen der Sachverständige die genannte Wahrscheinlichkeit bestimmt hat.
Staatliche Mitwirkung an Drogengeschäften muss als ein die Strafbemessung bestimmender Umstand bewertet werden.
Raub in Mittäterschaf oder Raub in mittelbarer Täterschaft? Der Angeklagte wird über § 25 StGB gleich einem Täter bestraft.
Zur Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit eine interessante Entscheidung des BGH, vorgestellt von Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener.
Urteil muss darstellen, warum für Angeklagten erkennbar war, dass er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit Straftaten begehen könnte.
Es ist - auch bei Tritten gegen den Kopf - in einer Gesamtschau im Rahmen der Beweiswürdigung zu prüfen, ob ein Tötungsvorsatz bestand.
Die tatbestandsmäßige Nötigungshandlung muss in kausalem Sinne zu dem vom Täter geforderten Verhalten des Opfers führen.
Beweiswürdigung bei einem Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB) , dargestellt an einer Entscheidung des BGH.
Erfolgreiche Revision von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Baumhöfener in einem Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg.
Zu den Voraussetzungen, die für die Annahme eines bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt sei müssen eine Entscheidung des LG Siegen.
Drogekurier: Erschöpft sich die Tätigkeit im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, besteht in der Regel keine täterschaftliche Gestaltungsmöglichkeit.
Maßregelanordnung bedarf sorgfältiger Begründung, weil sie eine schwerwiegende und langfristig in das Leben des Angeklagten eingreifende Maßnahme darstellt.
Bestreiten der Tat, darf dem Angeklagten nicht straferschwerend zur Last gelegt werden. Besprechung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Regelmäßig ist bei der Verwertung einer gerichtskundigen Tatsache eine Hinweis zu erteilen, das Tatgericht verwertet eine solche Tatsache als offenkundig.